Transparenz und Kontrolle wird bei uns großgeschrieben. Ein umfassendes Kontrollsystem stellt die sachgemäße Verwendung der Zuwendungen sicher und überprüft die Wirkung unserer Arbeit. Mit einem detaillierten Berichtswesen legen wir unseren Spendern und dem Finanzamt Rechenschaft darüber ab. Zur weiteren Förderung von Transparenz und zur Vermeidung von Korruption haben wir uns öffentlich anerkannten Kodizes verpflichtet.
Für die Anerkennung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit ist die Finanzbehörde für Körperschaften mit Sitz in Kempten verantwortlich. Das Finanzamt kontrolliert regelmäßig anhand der Satzung und der Rechnungslegung, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung gegeben sind und bestätigt dies dann mit einem so genannten Freistellungsbescheid.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt für Körperschaften in Kempten nach § 60a AO gesondert festgestellt. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur für satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Bescheid vom 29.07.2016 nach § 60a AO
Für Zuwendungen bis zu 200€ genügt der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt als Zuwendungsbestätigung. Für Zuwendungen über 200€ erhalten Sie automatisch im Februar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung.